Skip to content

Kosten

Privat Krankenversicherte

Die Kosten für die Psychotherapie für Kinder und Jugendliche werden normalerweise von der privaten Krankenkasse vollständig übernommen, jedoch hängt es von dem Tarif ab, wie viele Sitzungen übernommen werden. Bitte kontaktieren Sie daher vor unserem ersten Treffen Ihre Versicherung und erkundigen Sie sich nach den Konditionen Ihres Vertrages.

Diese Fragen sollten Sie mit Ihrer Versicherung klären:

– Ist eine Psychotherapie im Vertrag eingeschlossen und wenn ja, mit wie vielen Stunden?
– Welche Unterlagen benötige ich, um die Therapie zu beantragen?

Selbstzahler

Wenn Sie eine Therapie für Ihr Kind selbst zahlen möchten, können Sie sofort einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Die Kosten für das Erstgespräch belaufen sich derzeit nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP 861) auf 100,55.- €. Die weiteren Therapiekosten werden wir dann individuell besprechen.

Beihilfe

In der Regel bekommen Versicherte 80 Prozent der Therapiekosten von der Beihilfe erstattet. Den restlichen Betrag zahlt die private Versicherung. Bitte erkundigen Sie sich auch hier, wie viele Stunden im Vertrag enthalten sind und was benötigt wird, um die Therapie zu beantragen.

Gesetzlich Versicherte

Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse ist daher nur dann möglich, wenn man als Patient dringend eine Therapie benötigt und kein freier Termin bei einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit Kassensitz innerhalb der nächsten sechs Wochen gefunden werden kann.

Damit wir die Therapie in meiner Praxis beantragen können, müssen Sie nachweisen, dass Sie sich bemüht haben, einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit Kassenzulassung zu finden. Dazu sind vor dem Erstgespräch folgende Schritte durchzuführen:

1. Suchen Sie bitte als erstes einen freien Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

Adressen finden Sie z.B. hier: https://www.kvberlin.de/fuer-patienten/arzt-und-psychotherapeutensuche

Falls Sie keinen Therapeuten finden, benötigen Sie mehrere Absagen. Die genaue Anzahl erfragen Sie bitte bei der Krankenversicherung Ihres Kindes. Alle Absagen dokumentieren Sie auf einer Liste mit folgenden Angaben: Datum und Uhrzeit der Anfrage, Name und Anschrift des Therapeuten, wie wurde er kontaktiert (per Mail, per Telefon), Ergebnis (wann wäre ein Therapieplatz vorhanden, keine Rückmeldung).

2. Gleichzeitig vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Psychotherapeutischen Sprechstunde. Dazu kontaktieren Sie telefonisch (unter 116117) oder online https://www.kvberlin.de/fuer-patienten/terminservice/kontaktformular-zur-terminvermittlung die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, die Ihnen bei der Vermittlung hilft. Von dem benannten Therapeuten erhalten Sie dann ggf. eine Dringlichkeitsbescheinigung (PTV11). Beim PTV11 muss ein Kreuz bei dringend gesetzt sein sowie eine Vermittlungsnummer angegeben werden, damit eine Kostenerstattung möglich ist.

3. Zum Erstgespräch bei mir bitte ich Sie, folgende Dokumente mitzubringen:

– PTV11 Formular aus der Psychotherapeutischen Sprechstunde
– vollständige Therapeutenliste
– Daten der Kontakte oder Kontaktversuche zur Terminservicestelle

Weitere Informationen zu dem Thema Kostenerstattungsverfahren finden Sie auch hier: https://kassenwatch.de/hinweise-fuer-patientinnen